Das Verteilungsgremium ist von der Arbeit der Weekendschool überzeugt
Je ein Richter, ein Staatsanwalt, ein Vertreter der Justizbehörde sowie einem Vertreter der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration entscheiden in Hamburg über die Vergabe von Bußgelder an gemeinnützige Organisationen. In der bundesweit gültigen Strafprozessordnung ist die Möglichkeit vorgesehen, dass im Rahmen von Bewährungsauflagen und bei Einstellung von Strafverfahren eine Bußgeldzahlung zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung erfolgen kann. Wir konnten durch unsere präventive Arbeit überzeugen und erhalten mit vielen weiteren gemeinnützigen Vereinen aus Hamburg eine Zuwendung.
Wie setzen wir die Zuwendung ein?
Mit den Mitteln des Sammelfond für Bußgelder werden wir die Materialien für die Workshops und Kompetenztage finanzieren.
Unser Projekt wird von uns komplett mit Spenden, Zuwendungen von Stiftungen und von Firmen finanziert. Um die Arbeit der Weekendschool Deutschland auch weiterhin im derzeitigen Umfang gewährleisten zu können, sind wir auf Ihre Spenden für Kinder und Ihre Unterstützung angewiesen. Zusammen mit Ihrer Spende tragen zeigen wir Perspektiven auf und können langfristig auf sicheren Beinen stehen. Jede Spende – groß oder klein, einmalig oder regelmäßig – hilft, unsere Arbeit möglich zu machen.
Wenn Sie weitere Informationen wünschen, sprechen oder rufen Sie uns an, wir freuen uns über Ihr Interesse.
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